Managed Hosting für Unternehmen statt eigener EDV

Wenn man als Unternehmen nicht selbst direkt in den Räumen des Unternehmens für seine EDV einen Server aufstellen möchte, für den besteht die Möglichkeit, auf einen Managed Hosting Anbieter zurückzugreifen. Ein solcher Anbieter verfügt über Kunden IT-Ressourcen zum Beispiel in einem Rechenzentrum oder Colocation und stellt diese dann bereit. Ebenso kümmert es sich um die Anbindung. Auch werden von ihm zusätzliche Service-Leistungen, wie SSL-Verschlüsselung, E-Mail-Dienste, Ddos Schutz oder Domains angeboten. Zusätzlich wird von ihm das komplette Server-Management übernommen.

Was das Hosting angeht, so reichen hier die Angeboten von einem normalen und einfachen Webspace bis hin zu dedizierten und virtuellen Servern. Dabei besteht der Unterschied darin, wie viele Kunden jeweils an die physische Hardware angebunden sind.

Somit übernimmt der Managed Hosting Dienstleister alle Aufgaben sowie Tätigkeiten für den Betrieb und die Bereitstellung der Internet-Anbindung für das Unternehmen (Betriebssystem, Ddos Schutz, Hardware sowie eventuell die ganzen Datenbanken etc.). Die Aufgabe dieses Dienstleisters ist es, die Funktion der gesamten Infrastruktur von der von ihm betriebenen Colocation aus zu garantieren. In dem mit einem solchen Dienstleister dann abzuschließenden Vertrag sollte darauf geachtet werden, dass bei einer Nichteinhaltung der vereinbarten Service Lebel Agreements er für den entstandenen Schaden und die Kosten aufkommen muss.

Service Level Agreement schafft Sicherheit sowie Transparenz

Auch besteht bei einer solchen Vereinbarung ist Möglichkeit, eine Traffic-Flatrate sowie einen 24-Stunden-Support für die Systemsoftware und Hardware inklusive Hardwareaustausch innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne zu vereinbaren. Zudem ist es wichtig, dass man beim Vertragspartner einen persönlichen Ansprechpartner für die technischen und kaufmännischen Belange hat und dies in der Vertragsgestaltung mit verankert.

Das sollte u.a. in einem Service Level Agreement mit dem Hosting-Provider stehen. Ein solche Vereinbarung ist ein wichtiger Bestandteil der Leistungsbeschreibung und der Zusammenarbeit und schafft Sicherheit und Transparenz. Es schreibt die vom Provider zu erbringenden Dienstleistungen fest und dadurch gibt es eine vertragliche Sicherheit. Wenn vom Provider aus diese dort festgehaltenen Bedingungen nicht eingehalten werden, führt dies zu einer Kostenerstattung bzw. Gutschrift für den Kunden

Deshalb sollte in einer solchen vertraglichen Regelung die Verfügbarkeit des Netzwerks, die Verfügbarkeit der Hardware, die erforderlich Zeit für den Neustart eines Servers, die Garantie für Upgrade auf eine neue Hardware oder ein Tarifwechsel sowie die Zeit für die Wartungsdienste enthalten sein.

Eine solche Vorgehensweise ist für einen Betreiber mit sehr anspruchsvollen Internetlösungen sinnvoll. Hier wird dann vom Dienstleister die komplette Verantwortung für die Funktionalität der Hardware sowie der ganzen Infrastruktur übernommen und von dort aus wird auch der vereinbarte Service-Level garantiert. Für den Kunden besteht in betriebswirtschaftlicher Hinsicht der Vorteil, dass aufgrund des dort vom Dienstleister entstehen Skaleneffektes er das Rund-um-Sorglos-Paket hier sicherlich günstiger bekommen kann, als wenn er dies in Eigenregie durchführen würde. Hier gehören beispielsweise auch die wesentlich besseren Einkaufskonditionen für die Bereitstellung von Hardware mit dazu, weil der Dienstleister ja diese für eine Vielzahl von Kunden erwirbt und somit andere Konditionen erzielen kann. Ebenso ist hier auch die Bereitstellung von technischem Personal, das ja dann für mehrere Kunden tätig ist, sicherlich preiswerter.

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